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Leasingrückgabe

So läuft die Leasingrückgabe ohne Probleme

Kordy Sachverständigenbüro Bochum

Autor: Maik Kordy

Lesedauer: 4 Minuten
Veröffentlicht: 23.04.2025

Leasingende? Darauf kommt es an

Alles Wichtige zu Inhalten, Erstellung und Fehlerquellen beim Unfallbericht

Die Leasingrückgabe – für viele Leasingkunden ein Buch mit sieben Siegeln, für uns bei Meister Kordy tägliches Geschäft. Damit Sie am Ende der Leasingzeit nicht nachzahlen, sondern Ihr Leasingfahrzeug souverän an den Leasinggeber übergeben können, haben wir die entscheidenden Punkte und Fallstricke für Sie analysiert – von Kosten bis Kilometer, von Minderwert bis Zustand. Mit unserem Expertenwissen navigieren Sie sicher durch den Ablauf am Vertragsende.

Kurz & knapp:

Die Checkliste fürs Wichtigste

leasingwagen-meisterkordy

Leasingrückgabe: Mehr als nur Schlüsselübergabe

Die Leasingrückgabe markiert die Beendigung des Nutzungsüberlassungsvertrages, den der Leasingnehmer mit dem Händler oder der Leasinggesellschaft abgeschlossen hat. Kernstück ist die Zustandsbewertung des Leasing-Fahrzeugs durch einen Gutachter (oft vom Leasinggeber beauftragt), die in einem Rückgabeprotokoll mündet. Dieses Dokument ist die Basis für eventuelle Nachforderungen wegen übermäßiger Abnutzung oder Schäden am Leasingauto. Sprich: Hier entscheidet sich, ob und wie viel Sie nachzahlen müssen. Im Konfliktfall haben Sie jedoch das Recht, ein Gegengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.

Häufige Fragen

Bei der Rückgabe prüft ein Gutachter das Fahrzeug systematisch auf Schäden und Abnutzung, die über den vertraglich vereinbarten, normalen Gebrauch hinausgehen. Jeder Mangel wird im Rückgabeprotokoll detailliert beschrieben und oft fotografisch dokumentiert. Wichtig: Seien Sie bei der Begutachtung anwesend, prüfen Sie das Mängelprotokoll kritisch und notieren Sie gegebenenfalls Unstimmigkeiten über den Zustand Ihres Leasingwagens. Sie sollten das Protokoll dann nur „unter Vorbehalt“ unterschreiben und ein Gegengutachten erstellen lassen.

Eine professionelle Aufbereitung ist nicht immer die wirtschaftlichste Lösung. Kleine, oberflächliche Kratzer fallen oft unter normale Gebrauchsspuren – Details zu den Richtlinien finden sich im Schadenkatalog des Leasingvertrags. Konzentrieren Sie sich auf die Beseitigung von Mängeln, deren Reparatur durch den Leasinggeber erfahrungsgemäß teuer wird (z.B. tiefe Lackkratzer bis zur Grundierung, Bordsteinschäden an Felgen, Brandlöcher im Sitz). Eine gründliche Innen- und Außenreinigung des Leasingfahrzeugs ist jedoch Pflicht und verbessert den Gesamteindruck signifikant.

Ja, unbedingt. Die im Serviceheft vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen des Leasingfahrzeugs müssen fristgerecht und nach Herstellervorgaben durchgeführt worden sein. Fehlende oder verspätete Serviceleistungen können nicht nur zu erheblichen Nachforderungen führen, sondern auch Garantieansprüche gefährden.

Fehlende Fahrzeugschlüssel, Bordwerkzeug, Navigations-SD-Karten oder die abnehmbare Anhängerkupplung führen unweigerlich zu Kosten. Melden Sie den Verlust umgehend dem Leasinggeber. Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Teilkaskoversicherung den Verlust von Schlüsseln abdeckt. Die Wiederbeschaffungskosten, insbesondere für moderne Funkschlüssel, können erheblich sein.

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Was kostet mich eine Leasingrückgabe?

Die Endabrechnung kann durch verschiedene Posten beeinflusst werden. Die üblichen Verdächtigen hierfür sind:

Bei Überschreitung der vereinbarten Laufleistung müssen Sie die zu viel gefahrenen Kilometer nachzahlen – je nach Vertrag oft mit gestaffelten Sätzen. Achten Sie auf eventuelle Toleranzgrenzen (Kulanz).

Kosten für die Beseitigung von Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen und eine Wertminderung nach sich ziehen (z.B. Dellen, größere Kratzer, Innenraumbeschädigungen). Die Bewertung erfolgt oft auf Basis von Reparaturkostenkalkulationen.

Kosten für den Ersatz von Schlüsseln, Zubehör, Dokumenten oder ähnlichem.

Liegt der tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs unter dem kalkulierten Restwert, müssen Sie als Leasingkunde die Wert-Differenz ausgleichen.

Leasingrückgabe:

So dokumentieren Sie einen Unfall

Kilometerleasing

Hier steht die Laufleistung im Fokus. Jeder Mehrkilometer kostet, für Minderkilometer gibt es eine Vergütung (oft jedoch geringer als die Kosten für Mehrkilometer). Eine Toleranz von +/- 2.500 Kilometer ist marktüblich, aber nicht garantiert – prüfen Sie Ihren Vertrag! Der Fahrzeugzustand bei der Rückgabe wird natürlich auch beim Kilometerleasing bewertet.

Restwertleasing

Hier ist das Kernstück der Fahrzeugwert. Sinkt der Marktwert stärker als prognostiziert, zahlen Sie die Differenz zum vertraglich festgelegten Restwert. Eine neutrale Bewertung des Fahrzeugwerts bei der Rückgabe ist hier essenziell. Erzielt der Leasinggeber einen Mehrerlös über dem kalkulierten Restwert, stehen Ihnen in der Regel 75 Prozent davon zu. Dieses Leasing-Modell birgt höhere finanzielle Risiken für den Leasingnehmer.

Welche Unterlagen muss man bei der Leasingrückgabe mitbringen?

Wie bei allen Vertragsangelegenheiten ist auch bei der Leasingrückgabe Vollständigkeit Trumpf. Hier unsere Checkliste, welche Unterlagen Sie bei der Fahrzeug-Rückgabe unbedingt bereithalten sollten:

Fazit:

Eine Leasingrückgabe muss kein Spießrutenlauf sein. Mit sorgfältiger Vorbereitung, Kenntnis Ihres Vertrages und einer realistischen Einschätzung des Fahrzeugzustands können Sie unnötige Kosten und Nachzahlungen vermeiden. Behalten Sie im Konfliktfall Ruhe, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und ziehen einen unabhängigen Sachverständigen wie Meister Kordy hinzu – wir prüfen für Sie, ob alles mit rechten Dingen zugeht, und unterstützen Sie bei der Argumentation gegenüber dem Leasinggeber. So läuft die Rückgabe Ihres geleasten Wagens fair, transparent und sorgenfrei.

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Unfallbericht schreiben

Unfallbericht schreiben:
Das ist wichtig

Kordy Sachverständigenbüro Bochum

Autor: Maik Kordy

Lesedauer: 4 Minuten
Veröffentlicht: 23.04.2025

Unfall korrekt dokumentieren:
Meister Kordy sagt, wie’s geht

Alles Wichtige zu Inhalten, Erstellung und Fehlerquellen beim Unfallbericht

Ein Verkehrsunfall erfordert schnelles und korrektes Handeln. Der Unfallbericht, auch Unfallprotokoll genannt, ist dabei Ihr entscheidendes Instrument zur Beweissicherung und Beschleunigung der Schadensregulierung. Denn: Ein präziser Unfallbericht ist bares Geld wert. Er dokumentiert die Ereignisse und dient als Grundlage für die Versicherung. Fehler können hier teuer werden. Meister Kordy gibt Ihnen präzise Tipps, wie Sie einen Unfallbericht optimal schreiben und potenziell negative Folgen vermeiden.

Kurz & knapp

Was ist ein Unfallbericht – und warum ist er wichtig?

Der Unfallbericht dient primär der Beweissicherung unmittelbar nach einem Unfall. Er hält die Geschehnisse und die Angaben der Beteiligten an der Unfallstelle fest. Juristisch gesehen ist er eine Privaturkunde, die im Rahmen der Schadensregulierung durch die Versicherer eine hohe Bedeutung hat. Er hilft, den Unfallhergang nachzuvollziehen und die Haftungsquoten zu bestimmen. Auch wenn die Polizei hinzugezogen wird und einen eigenen Bericht aufnimmt, bleibt das privat erstellte Unfallprotokoll ein wichtiges ergänzendes Dokument, da es oft detaillierter auf die spezifischen Fahrzeugschäden eingeht.

Häufige Fragen

Der europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, konzipiert für die gesamte EU und darüber hinaus. Sein Vorteil liegt in der identischen Struktur mit Einleitung und Hauptteil und den Textfeldern in mehreren Sprachen, was die Kommunikation mit einem Unfallgegner aus dem Ausland massiv vereinfacht und sicherstellt, dass alle relevanten Fragen systematisch beantwortet werden. Er deckt alle essenziellen Punkte für die Versicherung ab.

Bleiben Sie ruhig, aber bestimmt. Sie haben nach einem Verkehrsunfall laut § 34 StVO ein Recht auf die Daten des Unfallgegners. Erzwingen können Sie die Mitwirkung am Bericht aber natürlich nicht. Dokumentieren Sie in solch einem Fall eigenständig alle sichtbaren Informationen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, eventuell sichtbare Schäden am gegnerischen Fahrzeug, Ort und Zeit. Notieren Sie unbedingt Name und Anschrift von Zeugen und machen Sie aussagekräftige Fotos. Informieren Sie die Polizei, insbesondere wenn der Gegner die Angabe seiner Daten verweigert. Anhand des Kennzeichens können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer an die Versicherungsdaten des Unfallgegners kommen. Vergessen Sie nicht, den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung zu melden.

Keine. Der Bericht soll den Unfallhergang objektiv beschreiben, wie er sich ereignet hat. Die Klärung der Schuldfrage obliegt den Versicherern oder im Streitfall den Gerichten. Vermeiden Sie deshalb unbedingt Formulierungen, die eine Schuld implizieren könnten, und unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis, auch nicht unter Druck. Im Zweifel sollten Sie die Polizei oder einen unabhängigen Sachverständigen an die Unfallstelle rufen.

Unbedingt! Betrachten Sie Fotos als visuelle Beweismittel erster Güte. Machen Sie Übersichtsaufnahmen der Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven (samt Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen), Fotos der Endstellung der beteiligten Fahrzeuge, Detailaufnahmen der Schäden an allen Kfz sowie weiterer wichtiger Details wie zum Beispiel Bremsspuren, ausgelaufene Flüssigkeiten oder Glassplitter.

Unfallbericht schreiben: Welche Bestandteile sind wichtig?

Sind alle Fragen beantwortet und notiert, fehlen nur noch die Unterschrift beider Fahrer. Diese bestätigen lediglich die Protokollierung, kein Schulanerkenntnis.

Weitere Leistungen

Schadengutachten

Wir führen bei Ihrem Unfallfahrzeug eine detaillierte Begutachtung durch, rekonstruieren den Unfallhergang anhand der Schäden und bestimmen wichtige Aspekte wie Schadenshöhe, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall und Wertminderung.

Ein Schadengutachten steht im Kontrast zu einem Kostenvoranschlag, denn es hat verbindlichen Charakter und kann als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.

Schadengutachten

Wertgutachten

Ein fundiertes Kurzgutachten oder Wertgutachten dient als solider Beleg in Versicherungsangelegenheiten oder beim beabsichtigten Verkauf.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw, Lkw, Bus, ein Motorrad, Wohnmobil oder ein Fahrrad handelt, bestimmen wir den gegenwärtigen Marktwert Ihres Fahrzeugs und führen selbstverständlich auch Oldtimerbewertungen durch.

Wertgutachten

Fehlerdiagnose

Ihr Fahrzeug macht Mucken? Keine Sorge, wir kümmern uns darum! Dank neuester Diagnosetechnik durchleuchten wir systematisch Komponenten wie Getriebe, ABS, Steuergerät oder Alarmanlage.

Dieser Ansatz ermöglicht es, Reparaturen präzise durchzuführen, ohne auf Verdacht Teile ersetzen zu müssen, und hält die Reparaturkosten niedrig – empfehlenswert auch vor der Hauptuntersuchung!

Fehlerdiagnose

Fahrradgutachten

Egal, ob Ihr Fahrrad in einen Unfall verwickelt war, gestohlen wurde oder aufgrund eines technischen Defekts zu Schaden kam – durch ein Unfall-, Mangel- oder Wertgutachten lassen sich Zustand und Wert Ihres Zweirads unmissverständlich belegen.

Sollte es notwendig sein, kann ein solches Gutachten auch vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden.

Fahrradgutachten

Elektroauto-Gutachten

Bei Hochvoltfahrzeugen wie Elektro- und Hybridautos müssen spezielle Sicherheitsanforderungen beachtet werden.

Dank unserer Spezialisierung auf Kfz-Gutachten für diese Fahrzeugkategorie sind wir in der Lage, den Zustand und die Leistungsfähigkeit Ihres Stromers mit modernen Diagnose- und Prüfverfahren zu dokumentieren und zu bewerten.

Fahrradgutachten

Batterietest Elektroauto

Ein Akku-Test ist nicht nur beim Kauf eines gebrauchten E-Autos sinnvoll. Wir ermitteln schnell und günstig den Gesundheitszustand der Batterie.

Ob vor dem Gebrauchtwagenkauf, dem Weiterverkauf Ihres Elektrofahrzeugs oder für eine Batteriediagnose zwischendurch – Batterietests für Elektroautos werden immer wichtiger.

Batterietest Elektroauto
Meister Kordy | Ihr Kfz Gutachter in Bochum und NRW

Checkliste:

So dokumentieren Sie einen Unfall

Wann sollte ich nach einem Unfall die Polizei holen?

Bei Bagatellschäden wie kleinen Beulen oder Kratzern unter etwa 750 bis 1.000 Euro Sachschaden ist es in der Regel nicht nötig, die Polizei hinzuzuziehen. Es gibt aber Fälle, in denen es sinnvoll und nötig ist, die 110 zu wählen: bei allen Personenschäden, Streitigkeiten über den Unfallhergang oder die Schuldfrage, Unfällen mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug oder Crashs mit einem Miet-, Leasing- oder Firmenwagen.

Fürs Handschuhfach:

Unfallbericht zum Download

Damit Sie im Ernstfall nicht improvisieren müssen, stellt Ihnen Meister Kordy eine professionelle Vorlage für einen Verkehrsunfallbericht inklusive Raster für die Unfallskizze zur Verfügung. Wenn Sie die Fragen, die in verschiedenen Sprachen vorformuliert sind, präzise beantworten, haben Sie alle wichtigen Details dokumentiert. Drucken Sie dieses Muster also am besten aus und deponieren Sie es griffbereit in Ihrem Fahrzeug.

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Unfallgeschädigte haben vielerlei Ansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

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Fragen & Antworten

Über den Unfallbericht

Was, wenn ich keinen Unfallbericht zur Hand habe?

Kein Grund zur Panik. Ein einfaches Blatt Papier reicht im Zweifelsfall auch aus. Entscheidend ist der Inhalt. Erstellen Sie ein formloses Unfallprotokoll, das alle unter „Bestandteile“ genannten Fakten in klarer Reihenfolge enthält. Beginnen Sie Ihren Verkehrsunfallbericht mit einer Einleitung (Ort, Zeit, Beteiligte), schildern Sie im Hauptteil den Ablauf und die Schäden in der Zeitform Präteritum oder bei Vorzeitigkeit im Plusquamperfekt, und lassen Sie das Unfallprotokoll am Schluss von beiden Parteien unterzeichnen.

Wie lange sollte ich einen Unfallbericht aufbewahren?

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt es für Privatpersonen nicht direkt. Jedoch: Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und der Gläubiger Kenntnis erlangte. Bewahren Sie den Bericht und alle zugehörigen Unterlagen (Fotos, Kostenvoranschläge, Gutachten) mindestens für diesen Zeitraum, sicherheitshalber eher fünf Jahre auf, um bei Spätfolgen oder Rechtsstreitigkeiten gewappnet zu sein.

Bin ich verpflichtet einen Unfallbericht zu schreiben?

Eine explizite gesetzliche Pflicht, den Europäischer Unfallbericht auszufüllen, besteht nicht. Jedoch besteht nach § 34 StVO die Pflicht, nach einem Unfall Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung am Unfall zu machen. Das Ausfüllen eines Berichts (egal ob mit Formular oder formlos) ist die beste Methode, dieser Pflicht nachzukommen und gleichzeitig Ihre Interessen zu wahren. Es ist ein essenzielles Instrument der Beweissicherung für die spätere Schadensregulierung. Wie bereits erwähnt, bestätigt die Unterschrift nur die Fakten, nicht die Schuld.

Weitere Fragen zum
Unfallbericht?
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Fazit:

Ein Unfall ist eine Ausnahmesituation und birgt reichlich Stresspotenzial. Mit einem korrekt ausgefüllten Unfallbericht legen Sie den Grundstein für eine reibungslose Schadensregulierung. Behalten Sie also im Falle eines Crashs die Nerven, nutzen Sie unsere Tipps und die kostenlose Vorlage und dokumentieren Sie das Unfallgeschehen sachlich, präzise und vollständig inklusive Fotos und Unfallskizze. Und falls Sie sich doch unsicher sein sollten, ob Sie beim Schreiben des Unfallberichts alles bedacht haben oder am Unfallort gerne professionelle Unterstützung hätten: Meister Kordy, Kfz Gutachter in Bochum, ist schnell zur Stelle.

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