Kfz Gutachter in Bochum

Sie hatten einen Autounfall und benötigen ein Unfallgutachten?

Sofort anrufen und unverbindlich beraten lassen

Sachverstand der Maßstäbe setzt

Zupackend, zuverlässig, zertifiziert

Wir stehen Ihnen als unabhängiger und nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 zertifizierter (IQ-ZERT) Kfz Gutachter in Bochum, Wattenscheid, NRW und dem Ruhrgebiet jederzeit zur Seite. Als erfahrener Partner sorgen wir dafür, dass Sie unkompliziert bei der Regulierung zu Ihrem Recht kommen und nicht auf Ihrem Unfallschaden sitzen bleiben – für Sie als Geschädigten sogar kostenlos.

Unsere Leistungen

Unfallschadengutachten, Fahrzeugbewertung, Fehlerdiagnose – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Belange.

In 4 Schritten zur erfolgreichen Schadensregulierung

1. Nehmen Sie Kontakt auf

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar und klären schnell alle wichtigen Fragen.

2. Begutachten vor Ort

Wir kommen schnellstmöglich zu Ihnen, dokumentieren den Schadensumfang und sichern alle Beweise.

3. Gutachten wird erstellt

Innerhalb von 48 Std. erstellen wir ein fachlich fundiertes Gutachten, das das Beste für Sie herausholt.

4. Schadenabwicklung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Einschätzung in nur 3 Stunden!

Ersteinschätzung erhalten

von Kfz-Gutachter Maik Kordy

Beispiele aus unserem Alltag

So teuer kann ein Schaden ausfallen!

Renault – E-Tech Full Hybrid Iconic

Lamborghini – Huracan Performante

Volvo LKW – SMZ 4x2 VTA3T

VW Polo

Tesla – Model Y Long Range Dual AWD

Unser Team

Kfz-Sachverständigenbüro Kordy in Bochum
Maik Kordy Geschäftsführer | meisterkordy.de

Maik Kordy

Kfz-Technikermeister und Geschäftsführung
Detlef-Kordy_Schadensdiagnose bei Kfz Gutachter Kordy
Detlef Kordy
Schadensdiagnose
Robin Tabel Assistenz der GF | meisterkordy.de
Robin Tabel
Assistenz der Geschäftsführung und Schadenmanagement
Marcel Konz Master Of Engineering Kfz-Sachverständiger
Marcel Konz
Master Of Engineering, Kfz-Sachverständiger
Lukas Konz Master Of Engineering Kfz-Sachverständiger
Lukas Arendt
Master Of Engineering, Kfz-Sachverständiger
Simon Giese
Büromanagement

Geprüfte Qualität

Wenn Gutachten, dann Meister Kordy

Ihre Vorteile

Gutachten – Meisterhaft vom Kfz-Fachmann

Über 7.380 Haftpflichtgutachten erstellt
Gutachterteam mit über 40 Jahren Berufserfahrung
Mehr als 2.100 Vollkaskoschäden begutachtet
Stolz auf 100 % Unabhängigkeit von Versicherungen

Kfz-Sachverstand der Maßstäbe setzt

Rundum gut beraten

Unfall was tun? Ob nach einem Unfall, in Versicherungsfragen oder im Schadensfall: Wir betreuen Sie von A bis Z, bis der Auftrag erfolgreich abgeschlossen ist. Durch unsere Erfahrung und praxisnahe Arbeit kennen wir alle Abläufe und können für Sie das Bestmögliche herausholen. Schon am Telefon geben wir Ihnen eine erste Einschätzung der Lage, so dass Sie immer wissen, was auf Sie zukommt.

Das sind Ihre Rechte als Geschädigter

Schuldlos in einen Unfall verwickelt?

Das Wichtigste gleich zu Beginn: Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Kosten für ein Unfallschadengutachten (und gegebenenfalls auch einen Verkehrsanwalt) muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tragen. Ein neutraler Kfz-Gutachter wie Meister Kordy (0234-47 99 55 13) mit mehreren Jahren Erfahrung kennt Ihre Rechte und kann bei Bedarf auch eine gute Werkstatt oder einen Anwalt für Verkehrsrecht empfehlen.

Im Einzelnen haben Sie folgende Schadenersatzansprüche.

Wichtig!

Lassen Sie sich nicht darauf ein, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einen Sachverständigen für Sie beauftragen möchte! Dieser wird niemals in Ihrem Sinne entscheiden. Nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen Gutachter.
Sie sind auf ein Auto angewiesen? So lange Ihr verunfalltes Fahrzeug in der Werkstatt ist, muss Ihnen die gegnerische Versicherung einen Mietwagen bezahlen.

Wenn Ihr Auto wegen Totalschaden oder Reparatur ausfällt, haben Sie für diese Zeit ein Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung.

Ein Unfallwagen ist weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Für diese Wertminderung müssen Sie einen angemessenen Ausgleich bekommen.

Sie wollen den Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst reparieren oder Sie stört die kleine Beule nicht? Dann können Sie sich die Schadenssumme auch ausbezahlen lassen.

Wenn Sie beim dem Unfall verletzt wurden, haben Sie gegebenenfalls auch Anrecht auf Schmerzensgeld.

Hauptstandort & Prüfhalle

Kfz-Sachverständigenbüro Kordy in Bochum

Weitere Einsatzgebiete

in ganz NRW und dem Ruhrgebiet für Sie da

Vorsicht bei verdeckten Beschädigungen!

Schäden die nur bei Demontage sichtbar werden

Zur genaueren Feststellung der Beschädigung wird das Fahrzeug im Schadenbereich oftmals teildemontiert. Des Weiteren wird das Fahrzeug zwecks genauer Schadenanalyse auf einer Hebebühne angehoben und von unten geprüft.

Häufige Fragen

zum Thema Gutachten
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten, da der Geschädigte ein umfassendes Recht auf Schadensersatz hat. Als Unfallopfer dürfen Sie sich einen eigenen Kfz-Sachverständigen aussuchen, Sie müssen und sollten nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.
Ja, Sie können grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, der sich für Ihre Rechte einsetzt. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Wichtig ist, dass der Sachverständige den Schaden neutral und fachgerecht dokumentiert.
Ein Gutachten ist vor allem bei größeren Schäden sinnvoll, insbesondere wenn die Bagatellschadengrenze überschritten wird. Diese liegt je nach Region etwa bei 750 bis 1.000 Euro. Unterhalb dieser Grenze reicht häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eines Gutachters aus. Überlassen Sie die Einschätzung, ob ein Bagatellschaden vorliegt, immer einem Experten! Ein Gutachten hilft, Schäden und Ansprüche genauer zu bewerten und umfasst auch wichtige Schadenspositionen wie Nutzungsausfall und Wertminderung.
Ein Gutachten sollte möglichst zeitnah nach dem Unfall erstellt werden, damit sich Schäden zuverlässig dokumentieren lassen. Rechtlich verjähren Schadensersatzansprüche in der Regel erst nach drei Jahren, dennoch ist schnelles Handeln für die Beweissicherung sinnvoll.
Die Kosten für ein Wertgutachten hängen vom Fahrzeugwert, der Art des Gutachtens und dem gewünschten Umfang ab. Wertgutachen werden beispielsweise für die Versicherungseinordnung bei Oldtimern oder auch als belastbare Informationsbasis vor einem Verkauf benötigt. Die Kosten können wir Ihnen bei einem unverbindlichen Erstgespräch nennen.
Als Orientierung gilt die Bagatellschadengrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro. Liegt der Schaden darüber, ist ein Gutachten definitiv sinnvoll, um den Schaden vollständig zu erfassen. Bei kleineren Schäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag.
Das hängt von der Art des Schadens ab. Bei sicherheitsrelevanten Schäden an Bremsen, Fahrwerk oder Lenkung sollte das Fahrzeug nicht weiter genutzt werden. Bei kleineren optischen Schäden ist die Weiterfahrt oft möglich, wird aber im Zweifel vom Sachverständigen geprüft. Wichtig ist allerdings, dass Sie ein eventuelles Gutachten erstellen lassen, bevor Sie Ihr Fahrzeug weiter nutzen.
Nein, als Geschädigter können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Der Sachverständige der Versicherung handelt oft in deren Interesse, weshalb viele Betroffene einen eigenen Gutachter wählen, um eine neutrale Bewertung zu erhalten.
Vorhaltekosten entstehen vor allem bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, wenn ein Fahrzeug ausfällt und trotzdem ein Ersatzfahrzeug vorgehalten werden muss. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sein, müssen aber nachvollziehbar belegt werden.
Eine Karosserievermessung ist sinnvoll, wenn nach einem Unfall Schäden an Rahmen oder Karosserie möglich sind, auch wenn äußerlich nicht viel zu sehen ist. Sie hilft, verdeckte Verformungen festzustellen und Folgeschäden fachlich abzusichern. In unserer Prüfhalle wird das Unfallfahrzeug auf einer Hebebühne angehoben, sodass wir eine 3D- Karosserievermessung durchführen können.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die eigene Kaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug, sofern eine entsprechende Police besteht. Welche Leistungen genau bezahlt werden, hängt vom Vertrag, der Selbstbeteiligung und dem Schaden ab.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu kaufen. Er spielt vor allem bei der Berechnung von Totalschäden eine wichtige Rolle und wird im Gutachten genau ermittelt.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In diesem Fall zahlt die Versicherung als Schadensersatz den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs aus. Ein Kfz-Gutachten bildet dafür die wesentliche Grundlage.
Der merkantile Minderwert beschreibt den Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Er kann als eigener Schadensposten berücksichtigt werden, da ein Unfallwagen am Markt meist weniger wert ist.
Bei einem unverschuldeten Unfall besteht Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf Nutzungsausfallentschädigung. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoller ist, hängt davon ab, ob Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug nutzen möchten.
Bei einem unverschuldeten Unfall besteht Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf Nutzungsausfallentschädigung. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoller ist, hängt davon ab, ob Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug nutzen möchten.
Verbringungskosten entstehen, wenn ein Fahrzeug für bestimmte Arbeiten, etwa Lackierarbeiten, zu einem anderen Betrieb transportiert werden muss. Diese Kosten können im Rahmen der Schadensregulierung erstattungsfähig sein und werden im Gutachten ausgewiesen.
Verbringungskosten entstehen, wenn ein Fahrzeug für bestimmte Arbeiten, etwa Lackierarbeiten, zu einem anderen Betrieb transportiert werden muss. Diese Kosten können im Rahmen der Schadensregulierung erstattungsfähig sein und werden im Gutachten ausgewiesen.
Sichern Sie zunächst die Unfallstelle, versorgen Sie Verletzte, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie die relevanten Daten mit dem Unfallgegner und eventuellen Zeugen aus. Anschließend sollte möglichst zügig ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet werden, damit der Schaden fachgerecht erfasst wird.

Sehr geehrte Kundinnen,
sehr geehrte Kunden,

trotz der schwierigen Zeiten hinsichtlich der Pandemie stehen wir Ihnen mit unseren Dienstleistungen unter Berücksichtigung der vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Hygieneregeln weiterhin zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Kordy Team