Reparaturkosten
Die Höhe der Reparaturkosten wird von einem Kfz-Sachverständigen gemäß der Stundensätze einer freien oder markengebundenen Fachwerkstatt ermittelt.
Nutzungsausfall
Sie haben nach einem unverschuldeten Unfall einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, solange Ihr Auto repariert wird, oder auf Nutzungsausfall. Die Nutzungsausfallentschädigung wird anhand der berechneten Reparaturdauer berechnet.
Gutachterkosten
Sie haben als Unfallopfer das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Die Kosten für das Sachverständigengutachten muss der gegnerische Versicherer erstatten.
Rechtsanwaltskosten
Die Versicherung des Unfallverursachers muss Ihnen auch das Honorar für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ersetzen.
Wertminderung
Nach einem Zusammenstoß ist ein Auto als Unfallfahrzeug nicht mehr so viel wert – ein merkantiler Minderwert ist entstanden. Diese Differenz kann ebenfalls im Rahmen der fiktiven Abrechnung reguliert werden.