Schadengutachten aus Meisterhand

Sie hatten einen Autounfall? Sie brauchen ein Schadengutachten für Ihr Fahrzeug?

Sie hatten einen Autounfall? Sie brauchen ein Schadengutachten für Ihr Fahrzeug? Wir stehen Ihnen als unabhängiger Kfz-Gutachter in Bochum, Dortmund und ganz NRW und dem Ruhrgebiet jederzeit zur Seite. Als erfahrener Partner sorgen wir dafür, dass Sie unkompliziert bei der Regulierung zu Ihrem Recht kommen und nicht auf Ihrem Unfallschaden sitzen bleiben – für Sie als Geschädigten sogar kostenlos

Wir bieten Ihnen kostenfrei:
Sofort anrufen und unverbindlich beraten lassen

Ihr Kfz-Gutachter - Der Profi für Schadengutachten in NRW: zupackend, zuverlässig, zertifiziert

Sie hatten einen Autounfall? Sie brauchen ein Schadengutachten für Ihr Fahrzeug?

Sie hatten einen Autounfall? Sie brauchen ein Schadengutachten für Ihr Auto? Wir sind für Sie als Kfz-Gutachter in Bochum, Dortmund und NRW und dem Ruhrgebiet jederzeit zur Seite. Als erfahrene Gutachter sorgen wir dafür, dass Sie unkompliziert bei der Regulierung zu Ihrem Recht kommen und nicht auf Ihrem Unfallschaden sitzen bleiben – für Sie als Geschädigten sogar kostenlos

Schadengutachten in Bochum und NRW

Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, ist eine sorgfältige und explizite Auswertung des Fahrzeugschadens ausschlaggebend, um entstandene Kosten vollständig von der Kfz-Versicherung zurückerstattet zu bekommen. Unsere unabhängigen Experten analysieren den Unfallschaden im Detail und erstellen für Sie ein individuelles Schadengutachten, welches der Grundstein für eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung des Fahrzeugschadens ist.

Wir bieten Ihnen neben dem klassischen kostenlosen Schadengutachten für Haftpflichtschäden (Abrechnung direkt mit der Versicherung) auch Kostenvoranschläge, Kurzgutachten sowie Schadengutachten für Vollkaskoschäden. Darüber hinaus erstellen wir Beweissicherungs- und Unfallanalytische Gutachten. Als unabhängiges Sachverständigenbüro legen wir, zur Sicherung Ihres Anspruchs gegenüber der Versicherung, besonders hohen Wert auf Genauigkeit und Qualität bei der Erstellung unserer Gutachten.

Mit der gründlichen Schadenanalyse Ihres beschädigten Fahrzeuges wird, unter Berücksichtigung individueller Herstellervorgaben und wirtschaftlicher Gesichtspunkte, die Höhe des vorliegenden Schadens fachlich fundiert und präzise kalkuliert.

Der entsprechende Wiederbeschaffungswert wird zuverlässig durch einen unserer geprüften Sachverständigen ermittelt. Hierzu werden Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung, Sonderausstattung und Zubehör als wertbildende Faktoren herangezogen. Einschlägige Besonderheiten, der Beliebtheitsgrad des Fahrzeugs, seine technische und ggfs. historische Bedeutsamkeit sowie die aktuelle örtliche Marktlage sind ebenso Faktoren, die bei der Ermittlung des beschädigten Fahrzeugwerts, unmittelbar vor Schadeneintritt, eine Rolle spielen. Dies ist besonders im Totalschadenfall von großer Bedeutung, da hierbei nicht die voraussichtlichen Reparaturkosten, von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden, sondern die Differenz aus voraussichtlichen Reparaturkosten abzüglich dem Restwert.

Außerdem ermitteln wir, speziell im Falle des Totalschadens, den Restwert / Schrottwert des beschädigten Fahrzeuges. Der im Gutachten ausgewiesene Restwert muss, nach Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, immer in Bezug auf den regionalen Markt ermittelt werden. Dabei wird unterstellt, dass das Fahrzeug zu dem im Gutachten beschriebenen und abgebildeten Zustand veräußert wird. Wir bieten Ihnen eine verbindliche Restwertermittlung für regionale und überregionale Fahrzeugaufkäufer, inklusive einer dreißigtägigen verbindlichen Verkaufsoption für Ihr beschädigtes Fahrzeug.

Darüber hinaus prüfen wir im Einzelfall, ob die Voraussetzung für eine merkantile Wertminderung, unter Berücksichtigung aller marktbestimmender Faktoren, gegeben ist. Die merkantile Wertminderung beruht weniger auf dem Verdacht verborgener Mängel als auf einem Minderwert hinsichtlich eines zu erwartenden Mindererlöses beim Wiederverkauf. Ausschlaggebend dafür ist zum einen die Art der Beschädigung und die damit verbundene Reparatur, zum anderen die Tatsache einen offenbarungspflichtigen Schaden an Ihrem Fahrzeug davon zu tragen und Ihr Auto in Zukunft gegebenenfalls nicht mehr als unfallfrei gilt. Dieser, durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall entstandene Nachteil, wird in Form der merkantilen Wertminderung ausgeglichen.

Zudem werden im Gutachten alle Positionen beschrieben, die im Kontext des Schadens von Interesse sind: Technische Daten des Fahrzeugs sowie eine detaillierte Fahrzeugbeschreibung, Personenbezogene Daten, Versicherungs- und Kontaktdaten, Besichtigungsbedingungen, Bezugsgrundlagen, Angaben zum Schadenhergang und Schadenumfang, Allgemeiner Zustand und durchgeführte Wartungen, mögliche reparierte und nicht reparierte Vorschäden, Kausalverlauf und Plausibilität der Schadensbildung, Hinweise zur Kalkulation / Instandsetzung, Schadenbeurteilung, Schadenverhältnis, Verkehrssicherheit, Reparaturdauer, Nutzungsausfallentschädigung und eine umfangreiche Lichtbildanlage.

Jeder dieser Punkte wird von unseren qualifizierten Kfz Sachverständigen individuell und mit größter Sorgfalt auf den Einzelfall abgestimmt, geprüft und angepasst. Nur so können wir Ihnen die bestmögliche Regulierungsgrundlage für eine schnelle und reibungslose Abwicklung Ihres Haftpflichtschadens gewährleisten.

Die Kosten für ein Schadengutachten hängen von der festgestellten Schadenhöhe ab, sie sind verursachungsgerecht. Je höher der Schaden, desto teurer das Gutachten. Aber: Ein Haftpflichtgutachten müssen Sie als Unfallopfer nicht selbst bezahlen. Die gegnerische Autoversicherung trägt die Kosten.

Nicht bei jedem Verkehrsunfall besteht die Versicherung auf den Einsatz eines Gutachters. Beispielswiese bei einem kleinen Zusammenstoß, der lediglich Kratzer und Lackschäden verursacht hat, handelt es sich in der Regel um einen Bagatellschaden. Ein eigens engagierter Gutachter wird in diesen Fällen oftmals nicht von der KFZ-Versicherung erstattet. Erst bei einem Schaden über 750 Euro wird ein professionelles Schadengutachten als sinnvoll erachtet.

Wer allerdings mehr Schäden hinter den äußerlichen Kratzern vermutet, der sollte sich in der Werkstatt von MEISTERKordy in Bochum einen Kostenvoranschlag über alle notwendigen Reparaturen einholen. Dieser fasst ebenfalls alle durch den Aufprall entstandene Mängel und erforderlichen Reparaturen schriftlich zusammen. Außerdem gibt er erste Auskünfte, über die Kosten der Instandsetzung und dient als wichtiger Beweis bei eventuell rechtlichen Streitigkeiten.

Da man Verkehrsunfälle in der Regel nicht jeden Tag hat, kennen sich viele Autofahrer auch nicht mit dem Aufbau oder dem Ablauf eines sachverständigen Schadengutachten in Bochum aus. Viele von ihnen vertrauen auf die KFZ-Versicherungen und die Auskünfte in der Werkstatt ihres Vertrauens in Bochum.

WICHTIG ZU WISSEN: Bei Unfällen durch Fremdverschulden sollte ein Gutachten unbedingt durch einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen erfolgen.

Der den Schaden verursachende Kausalverlauf von Verkehrsunfällen ist häufig kontrovers umstritten. Gleichermaßen die Fragestellung, welche Schäden bei dem in Rede stehenden Unfallereignis entstanden sind und welche gegebenenfalls vorher schon vorhanden waren.

Unsere qualifizierten Gutachter prüfen, ob die Schäden der streitbefangenen Fahrzeuge zueinander passen und der schadenträchtige Kausalverlauf mit dem geschilderten Unfallhergang in Einklang gebracht werden kann. Darüber hinaus wird eine Plausibilitätserklärung zum Unfallhergang, Schadenausmaß und dem Schadenumfang abgegeben. Für die genaue Rekonstruktion und Unfallanalyse werden akkurat zahlreiche unterschiedliche Parameter berücksichtigt. Ein derartiges Gutachten erfordert höchstmögliche Präzision sowie größte Sorgfalt bei der Untersuchung des Einzelfalls. Weitere eventuell auftretende Fragen bezüglich unserer Beweissicherungsverfahren sowie Unfallanalysen klären wir gerne persönlich mit Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

Sollten Sie sich auf einen Privatkauf einlassen und das erworbene Fahrzeug weist kurze Zeit später erhebliche Mängel auf und befindet sich nicht in dem vom Verkäufer beschriebenen fehlerfreien Zustand, wurde Ihnen aber als mängelfrei, voll funktionsfähig und verkehrssicher verkauft, müssen Sie sich nicht geschlagen geben! Wir lassen Ihren Fall von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien prüfen und eruieren Ihre Ansprüche. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Der private Verkäufer darf durch eine Klausel im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Ein Sachmängelhaftungsausschluss ist beim privaten Autoverkauf üblich und bedeutet, dass der private Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel an dem Fahrzeug haften muss (gekauft wie gesehen).

Der private Verkäufer haftet trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung aber für:

  • Garantiezusagen
  • Arglistig verschwiegene Mängel

Der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel. Nicht jeder Mangel am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Da es sich nicht um einen Neu-, sondern um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen.

Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt.

Nutzen Sie unseren Service zur Prüfung Ihres Rechts!

Um alle Details möglichst präzise festhalten zu können und spätere Ansprüche durch das Schadengutachten in Bochum erwirken zu können, ist es besonders wichtig, dass alle relevanten Daten ordentlich verarbeitet sind. Ein unabhängiger Sachverständiger kennt sich in der Regel mit den anfallenden Begutachtungen aus und weiß ganz genau, was in ein professionelles Schadengutachten gehört.

  • Die Einschätzung: Bei der Einschätzung des Fahrzeuges alle technischen Daten und die gesamten Ausstattungsmerkmale durch den Sachverständigen ermittelt, um so einen umfassenden Eindruck des Fahrzeuges gewinnen zu können.
  • Die Dokumentation der Schäden: Alle am Fahrzeug entstandenen Schäden werden vom Gutachter schriftlich und mittels Fotos für die Versicherung dokumentiert. Hierbei wird zwischen bereits vorhandenen und den vom Unfall verursachten Schäden unterschieden.
  • Die Reparatur: In einem Schadengutachten in Bochum werden alle Schäden und die benötigten Reparaturen, inklusive der voraussichtlichen Reparaturdauer, nachvollziehbar aufgelistet.
  • Die Berechnung der Wertminderung: Fahrzeuge erleiden nach jedem Unfall eine Wertminderung. Diese tritt auch ein, wenn die Schäden durch fachmännische Reparaturen behoben sind. Zur Berechnung wird die gesamte Ausstattung des Fahrzeuges berücksichtigt und auch die Wertminderung intakter Teile berücksichtigt.
  • Die Kostenkalkulation: Es werden alle Kosten miteinander verrechnet, die für die Instandsetzung des Fahrzeuges beglichen werden müssen. Auch der Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens wird von den Sachverständigen bei MEISTERKordy in Bochum berechnet.
  • Die Bewertung:  Letztendlich geben die zusammengefassten Werte ein Ergebnis, welches den wirtschaftlichen Schaden des Fahrzeuges beschreibt. Liegen die Kosten der anstehenden Reparaturen über dem aktuellen Wert des Fahrzeuges, so spricht man in einem Schadengutachten von einem wirtschaftlichen Totalschaden

Nach einem Unfall, ist es immer von großer Bedeutung ein sachverständiges Gutachten einholen zu lassen. Dieses sollte von einem unabhängigen Gutachter, wie MEISTERKordy in Bochum durchgeführt, um spätere Ansprüche geltend machen zu können. In einem Schadengutachten werden alle, durch den Unfall entstandenen, Schäden und erforderlichen Reparaturen detailliert untersucht und schriftlich festgehalten.

Nur, wer die aufgelisteten Mängel schriftlich durch ein Schadengutachten belegen kann, hat die Chance anfallende Kosten von seiner KFZ-Versicherung zurückzubekommen. Desweiteren gibt ein Schadengutachten in Bochum Auskunft darüber, ob sich die Reparatur des Fahrzeuges lohnt oder es als wirtschaftlicher Totalschaden gilt. Vor allem bei älteren Modellen ist diese Einschätzung nach einem Unfall enorm wichtig.

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt und oberhalb der Bagatellschadengrenze von etwa 750 Euro, müssen Sie nichts für ein unabhängiges Schadensgutachten zahlen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Kosten komplett übernehmen. Durch eine Abtretungserklärung, müssen Sie nicht in Vorkasse gehen.

Nein, wichtig ist nur, dass es sich um ein unabhängiges Schadengutachten handelt, das NICHT von der Versicherung des Unfallgegners in Auftrag gegeben wurde. Mit 24/7 Einsatzflexibilität und Vor Ort Service genießen Sie mehr Handlungsspielräume als mit den Öffnungszeiten von Prüforganisationen wie TÜV/DEKRA.

Sie sollten so schnell wie möglich aktiv werden und einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen. Der Schadenverursacher hat meistens maximal 7 Tage Zeit für die Schadensmeldung bei seiner Versicherung. Sie können ihm zuvorkommen und selbst eine Schadensmeldung vornehmen, auch zur Risikominimierung.

Ein Kostenvoranschlag ist eine Kalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient unseren Kunden dazu, sich eine Vorstellung darüber zu verschaffen, was der jeweilige Reparaturauftrag für Kosten verursacht. Darüber hinaus genügt vielen Versicherungen im Kaskoschadenfall ein Kostenvoranschlag als kostengünstiger Nachweis über die unfallbedingten Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug.

Im Haftpflichtschaden hat schnelle und unbürokratische Hilfe von Seiten der gegnerischen Versicherung sowie das Verlangen eines Kostenvoranschlags, als Regulierungsgrundlage eines an Ihrem Fahrzeug vorhandenen unverschuldeten Schadens, häufig den Hintergrund eigene finanzielle Interessen in den Vordergrund zu rücken. Ein Kostenvoranschlag gewährleistet nicht dieselbe beweissichernde Funktion wie ein vollwertiges Schadengutachten, da die Reparaturkosten einfacher gekürzt und Nebenkosten leichter abgezogen werden können. Sie sollten unbedingt im Hinterkopf behalten, dass Ihnen keine Versicherung etwas schenken möchte, sondern lediglich versuchen wird, die zu
regulierenden und für sie anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Überlassen Sie die Schadensregulierung deshalb nicht der gegnerischen Partei. Wir lassen Ihren Fall von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien prüfen und eruieren Ihre Ansprüche. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Als Geschädigter nach einem Autounfall:

Als erstes, bewahren Sie Ruhe, und handeln Sie mit Bedacht (Absicherung der Unfallstelle, Rettungskräfte rufen und Erste Hilfe leisten) und dann direkt den Kfz Gutachter Kordy kontaktieren.

Sie können dann bereits bei der Schadensaufnahme und der Erstellung eines Unfallberichts inkl. Unfallskizze auf Sachverstand aus Meisterhand bauen.

Definition: Kfz Schadensgutachten

Ein Kfz Schadengutachten ist ein mehrseitiges, durch Lichtbilder beweissicherndes Dokument, das den Fahrzeugzustand beschreibt, die Schadenhöhe mit Reparaturkosten beziffert, den Instandsetzungsweg festlegt, Angaben zu Wertminderung und Ausfallzeit macht sowie die Wirtschaftlichkeit der Reparatur einschätzt. Es ist DIE Basis zur Schadensregulierung.

Jetzt anrufen – oder bequem zurückrufen lassen

So können Sie uns erreichen

Nach einem Unfall ist schnelle, kompetente Hilfe wichtig. Wir sind Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter für Bochum, NRW und das Ruhrgebiet (Dortmund, Herne etc.) und schon nach kurzer Zeit bei Ihnen an der Unfallstelle.

Rufen Sie uns jederzeit an.Oder fordern Sie ganz bequem einen Rückruf per E-Mail / WhatsApp an.

Oft genügen schon ein paar Fotos des Schadens am Auto oder Lkw, um eine erste Einschätzung des Unfallschadens zu geben. Die Schadenaufnahme für das Unfallgutachten bzw. das Schadengutachten erfolgt anschließend direkt an der Unfallstelle oder in Ihrer Werkstatt des Vertrauens.

Kfz-Sachverständiger Maik Kordy
Jetzt anrufen oder per E-Mail kontaktieren:
Einfach & schnell

Senden Sie uns Ihre Schadenfotos zu:

× JETZT CHATTEN!