Nutzungswille
Sie fahren im Alltag meistens Fahrrad? Dann könnte es schwierig werden, Nutzungsausfall zu erwirken. Denn diesen bekommen Sie nur, wenn ein Nutzungswille besteht. Sprich: Wenn Sie Ihr Fahrzeug auch tatsächlich nutzen würden – für den Arbeitsweg, um die Kinder zum Sport zu fahren oder für eine Fahrt in den (bereits gebuchten) Urlaub.
Nutzungsmöglichkeit
Sie liegen nach dem Unfall im Krankenhaus? Dann fehlt Ihnen die Nutzungsmöglichkeit, die notwendig ist, um für den Reparaturzeitraum Nutzungsausfall beantragen zu können. Allerdings gilt auch die Nutzung durch Partner, Freunde oder Verwandte als Nutzungsmöglichkeit, sofern diese das Auto regelmäßig fahren.