Autor: Maik Kordy
Lesedauer: 4 Minuten
Veröffentlicht: 09.08.2024
Wie man sie deutet und was Ihnen nach einem Unfall zusteht
Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls und Ihr Auto muss nach dem Crash in die Werkstatt? Dann steht Ihnen für die Reparaturzeit eine Ausfallentschädigung zu. Wie viel Geld Sie bekommen, steht in der Nutzungsausfalltabelle. Doch wie genau funktioniert das? Und was müssen Sie bei der Beantragung beachten? Die Antworten lesen Sie hier.
Die Nutzungsausfalltabelle nach Sanden-Danner-Küppersbusch (auch EurotaxSchwacke oder einfach Schwacke-Liste genannt) listet für verschiedene Fahrzeugklassen Entschädigungswerte pro Tag auf. Mithilfe dieser Tabelle wird die Höhe der sogenannten Nutzungsausfallentschädigung ermittelt. Das ist die finanzielle Entschädigung, die Ihnen von der Versicherung des Unfallverursachers ausbezahlt werden muss, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist. Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf Ersatz – entweder durch einen Mietwagen oder eben durch einen monetären Ausgleich.
Sie haben so lange Anspruch auf Nutzungsausfall, wie Ihr Unfallfahrzeug in der Werkstatt ist. Bis zu einem Zeitraum von 14 Tagen ist das unproblematisch. Dauert die Reparatur länger, müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nachgekommen sind, also versucht haben, die Kosten möglichst gering zu halten.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht reparieren lassen – dies wird als mangelnder Nutzungswille interpretiert. Auch wenn ein Zweitwagen vorhanden ist, müssen Sie nachweisen können, dass dieser nicht verfügbar ist (weil ihn beispielsweise Ihr Partner nutzt). Andernfalls wird es schwer, den Nutzungsausfall geltend zu machen. Auch wenn Sie als Gewerbetreibender durch einen firmeneigenen Fuhrpark selbst ein Ersatzfahrzeug besitzen, können statt Nutzungsausfalls lediglich die sogenannten Vorhaltekosten geltend gemacht werden, also die Kosten für z.B. Finanzierungsraten oder Wertverlust.
Theoretisch können Sie die Nutzungsausfallentschädigung selbst beantragen – zum Beispiel mithilfe eines Musterbriefs. Doch die Versicherer werden hier mit allen Tricks versuchen zu kürzen. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger ist die bessere Wahl – nach einem unverschuldeten Unfall sind seine Dienste sogar kostenlos für Sie, die Versicherung des Unfallverursachers muss die Gutachterkosten übernehmen.
Schadensklasse | Beispiele für Fahrzeugmodelle | Fahrzeugtyp | Nutzungsausfall pro Tag (€) |
---|---|---|---|
A | VW Polo, Opel Corsa, Ford Fiesta | Kleinwagen | 27 |
B | VW Golf, Opel Astra, Ford Focus | Kleinwagen | 29 |
C | Audi A3, BMW 1er, Mercedes A-Klasse | Kompaktklasse | 33 |
D | Audi A4, BMW 3er, Mercedes C-Klasse | Kompaktklasse | 38 |
E | Audi A6, BMW 5er, Mercedes E-Klasse | Mittelklasse | 43 |
F | Audi Q5, BMW X3, Mercedes GLC | Mittelklasse | 50 |
G | Audi Q7, BMW X5, Mercedes GLE | Obere Mittelklasse | 65 |
H | Audi A8, BMW 7er, Mercedes S-Klasse | Obere Mittelklasse | 79 |
I | Porsche 911, BMW 8er, Mercedes-AMG GT | Oberklasse/Luxus | 99 |
J | VW T5, Mercedes Vito, Ford Transit | Oberklasse/Luxus | 119 |
Situation: Ein Fahrzeug der Schadensklasse D (Kompaktklasse) wird unfallbedingt für 10 Tage in der Werkstatt repariert.
Die Nutzungsausfallentschädigung für die beispielhafte Schadensklasse D beträgt 38 € pro Tag.
Ermittlung der Anzahl der Ausfalltage:
Der Besitzer des Fahrzeugs hat somit Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung von 380 € für die 10 Tage, an denen das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte.
Kurz gesagt: Immer dann, wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr fahrtüchtig ist und Sie darauf verzichten müssen. Wenn Ihnen die Versicherung des Unfallgegners nach dem Crash direkt einen Ersatzwagen anbieten möchte, müssen Sie jedoch ablehnen, wenn Sie planen, Nutzungsausfall geltend zu machen.
Auch im Falle eines Totalschadens besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfall – und zwar für den Zeitraum, den Sie für die Wiederbeschaffung eines adäquaten Ersatzfahrzeugs benötigen. Dieser kann aufgrund von Bestellfristen durchaus auch mal länger als 14 Tage sein – für die Versicherer ein gefundenes Fressen für Kürzungsversuche. Ein erfahrener Sachverständiger kennt diese Tricks und verhilft Ihnen zielorientiert zu Ihrem Recht. Denn auch die Gerichte sind sich einig darin, dass ein Geschädigter das Sachverständigengutachten abwarten darf und sogar drei Tage Überlegungsfrist angemessen ist (OLG Celle, Az. 5 U 159/13).
Neben dem Modell und der Ausstattung Ihres Pkws, Motorrads oder Freizeitfahrzeugs kommt es bei der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung auch auf das Fahrzeugalter – und damit auf den Wertverlust des Fahrzeugs – an. Ist Ihr Auto älter als fünf Jahre, wird es in der Schwacke-Tabelle um eine Gruppe herabgestuft, bei einem Alter von mehr als zehn Jahren fällt die Herabstufung noch deutlicher aus. Ein qualifizierter Kfz-Gutachter kann die für Sie relevante Entschädigungshöhe schnell und zuverlässig ermitteln.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, solange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist. Den von der gegnerischen Versicherung meist angebotenen Ersatzwagen müssen Sie dafür ablehnen, wenn Sie nicht auf den Mietwagenkosten sitzen bleiben wollen. Nutzungsausfall können Sie immer dann geltend machen, wenn Sie einen Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit nachweisen können, beispielsweise für den Arbeitsweg, oder weil Sie mit Ihrem Campingbus in den bereits gebuchten Urlaub fahren wollten. Kompliziert wird es im Totalschadenfall, wenn ein Zweitwagen vorhanden ist, oder für Gewerbetreibende mit eigenem Fuhrpark.
Verlassen Sie sich bei der Beantragung der Nutzungsausfallentschädigung lieber auf die Expertise eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Dieser kennt die Tricks der Haftpflichtversicherer und sorgt zielorientiert dafür, dass Sie nach einem Unfall zu Ihrem guten Recht kommen. Die Gutachterkosten übernimmt die Versicherung des Unfallgegners.
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