Nutzungsausfall­tabelle

Kordy Sachverständigenbüro Bochum

Autor: Maik Kordy

Lesedauer: 4 Minuten
Veröffentlicht: 09.08.2024

Nutzungsausfall­tabelle

Wie man sie deutet und was Ihnen nach einem Unfall zusteht

Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls und Ihr Auto muss nach dem Crash in die Werkstatt? Dann steht Ihnen für die Reparaturzeit eine Ausfallentschädigung zu. Wie viel Geld Sie bekommen, steht in der Nutzungsausfalltabelle. Doch wie genau funktioniert das? Und was müssen Sie bei der Beantragung beachten? Die Antworten lesen Sie hier.

Definition

Die Nutzungsausfalltabelle nach Sanden-Danner-Küppersbusch (auch EurotaxSchwacke oder einfach Schwacke-Liste genannt) listet für verschiedene Fahrzeugklassen Entschädigungswerte pro Tag auf. Mithilfe dieser Tabelle wird die Höhe der sogenannten Nutzungsausfallentschädigung ermittelt. Das ist die finanzielle Entschädigung, die Ihnen von der Versicherung des Unfallverursachers ausbezahlt werden muss, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist. Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf Ersatz – entweder durch einen Mietwagen oder eben durch einen monetären Ausgleich.

Häufige Fragen

Sie haben so lange Anspruch auf Nutzungsausfall, wie Ihr Unfallfahrzeug in der Werkstatt ist. Bis zu einem Zeitraum von 14 Tagen ist das unproblematisch. Dauert die Reparatur länger, müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nachgekommen sind, also versucht haben, die Kosten möglichst gering zu halten.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht reparieren lassen – dies wird als mangelnder Nutzungswille interpretiert. Auch wenn ein Zweitwagen vorhanden ist, müssen Sie nachweisen können, dass dieser nicht verfügbar ist (weil ihn beispielsweise Ihr Partner nutzt). Andernfalls wird es schwer, den Nutzungsausfall geltend zu machen. Auch wenn Sie als Gewerbetreibender durch einen firmeneigenen Fuhrpark selbst ein Ersatzfahrzeug besitzen, können statt Nutzungsausfalls lediglich die sogenannten Vorhaltekosten geltend gemacht werden, also die Kosten für z.B. Finanzierungsraten oder Wertverlust.

Theoretisch können Sie die Nutzungsausfallentschädigung selbst beantragen – zum Beispiel mithilfe eines Musterbriefs. Doch die Versicherer werden hier mit allen Tricks versuchen zu kürzen. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger ist die bessere Wahl – nach einem unverschuldeten Unfall sind seine Dienste sogar kostenlos für Sie, die Versicherung des Unfallverursachers muss die Gutachterkosten übernehmen.

Kurz & knapp

Nutzungsausfall­tabelle: Die Fahrzeuggruppen

SchadensklasseBeispiele für FahrzeugmodelleFahrzeugtypNutzungsausfall pro Tag (€)
AVW Polo, Opel Corsa, Ford FiestaKleinwagen27
BVW Golf, Opel Astra, Ford FocusKleinwagen29
CAudi A3, BMW 1er, Mercedes A-KlasseKompaktklasse33
DAudi A4, BMW 3er, Mercedes C-KlasseKompaktklasse38
EAudi A6, BMW 5er, Mercedes E-KlasseMittelklasse43
FAudi Q5, BMW X3, Mercedes GLCMittelklasse50
GAudi Q7, BMW X5, Mercedes GLEObere Mittelklasse 65
HAudi A8, BMW 7er, Mercedes S-KlasseObere Mittelklasse79
IPorsche 911, BMW 8er, Mercedes-AMG GTOberklasse/Luxus99
JVW T5, Mercedes Vito, Ford TransitOberklasse/Luxus119

Nutzungsausfall: Beispielrechnung

Situation: Ein Fahrzeug der Schadensklasse D (Kompaktklasse) wird unfallbedingt für 10 Tage in der Werkstatt repariert.

Die Nutzungsausfallentschädigung für die beispielhafte Schadensklasse D beträgt 38 € pro Tag.

Berechnung

Ermittlung der Anzahl der Ausfalltage:

Der Besitzer des Fahrzeugs hat somit Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung von 380 € für die 10 Tage, an denen das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte.

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Wann kann ich eine Nutzungsausfall­entschädigung geltend machen?

Nutzungsausfallentschädigung beantragen

Kurz gesagt: Immer dann, wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr fahrtüchtig ist und Sie darauf verzichten müssen. Wenn Ihnen die Versicherung des Unfallgegners nach dem Crash direkt einen Ersatzwagen anbieten möchte, müssen Sie jedoch ablehnen, wenn Sie planen, Nutzungsausfall geltend zu machen.

Voraussetzungen für eine Nutzungs­ausfall­entschädigung:

Nutzungswille:

Sie müssen nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug während der Dauer der Reparatur auch tatsächlich nutzen würden – für den Weg zur Arbeit (auch, wenn Sie eine Fahrgemeinschaft haben), um mit Ihrem Campervan einen bereits gebuchten Urlaub anzutreten oder um die Kinder täglich zur Schule zu bringen.

Nutzungsmöglichkeit:

Sie müssen im entsprechenden Zeitraum auch in der Lage sein, das Fahrzeug zu nutzen, dürfen also nicht z.B. verletzt im Krankenhaus liegen oder keinen Führerschein haben. Wenn Ihr Partner Ihren Pkw regelmäßig nutzt, gilt allerdings auch das als Nutzungsmöglichkeit.

Wichtig:

Wenn die Möglichkeit besteht, dass Ihnen eine Mitschuld oder Teilschuld am Unfall zugesprochen wird, ist es sicherer, Nutzungsausfall zu beantragen, statt einen Mietwagen zu nutzen. Die Nutzungsausfallentschädigung kann in solchen Fällen einfach zurückgezahlt werden. Auf den Mietwagenkosten würden Sie sitzenbleiben.

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Nutzungsausfall bei Totalschaden – geht das?

Auch im Falle eines Totalschadens besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfall – und zwar für den Zeitraum, den Sie für die Wiederbeschaffung eines adäquaten Ersatzfahrzeugs benötigen. Dieser kann aufgrund von Bestellfristen durchaus auch mal länger als 14 Tage sein – für die Versicherer ein gefundenes Fressen für Kürzungsversuche. Ein erfahrener Sachverständiger kennt diese Tricks und verhilft Ihnen zielorientiert zu Ihrem Recht. Denn auch die Gerichte sind sich einig darin, dass ein Geschädigter das Sachverständigengutachten abwarten darf und sogar drei Tage Überlegungsfrist angemessen ist (OLG Celle, Az. 5 U 159/13).

Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden

Nutzungs­ausfallent­schädigung bei älteren Fahrzeugen

Wertgutachten von Kfz Gutachter Kordy

Neben dem Modell und der Ausstattung Ihres Pkws, Motorrads oder Freizeitfahrzeugs kommt es bei der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung auch auf das Fahrzeugalter – und damit auf den Wertverlust des Fahrzeugs – an. Ist Ihr Auto älter als fünf Jahre, wird es in der Schwacke-Tabelle um eine Gruppe herabgestuft, bei einem Alter von mehr als zehn Jahren fällt die Herabstufung noch deutlicher aus. Ein qualifizierter Kfz-Gutachter kann die für Sie relevante Entschädigungshöhe schnell und zuverlässig ermitteln.

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Fazit:

Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, solange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist. Den von der gegnerischen Versicherung meist angebotenen Ersatzwagen müssen Sie dafür ablehnen, wenn Sie nicht auf den Mietwagenkosten sitzen bleiben wollen. Nutzungsausfall können Sie immer dann geltend machen, wenn Sie einen Nutzungswillen und eine Nutzungsmöglichkeit nachweisen können, beispielsweise für den Arbeitsweg, oder weil Sie mit Ihrem Campingbus in den bereits gebuchten Urlaub fahren wollten. Kompliziert wird es im Totalschadenfall, wenn ein Zweitwagen vorhanden ist, oder für Gewerbetreibende mit eigenem Fuhrpark.

Verlassen Sie sich bei der Beantragung der Nutzungsausfallentschädigung lieber auf die Expertise eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Dieser kennt die Tricks der Haftpflichtversicherer und sorgt zielorientiert dafür, dass Sie nach einem Unfall zu Ihrem guten Recht kommen. Die Gutachterkosten übernimmt die Versicherung des Unfallgegners.

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