Kostenvoranschlag
- Dient als reiner Voranschlag nur der ungefähren Einschätzung der Schadenshöhe
- Preiswerter als ein Sachverständigengutachten
- Keine Beweissicherung oder Fotodokumentation
Kfz-Gutachten
- Verbindliche Berechnung der Schadenssumme
- Nennt außer den Reparaturkosten auch weitere wichtige Schadenspositionen
- Kann laut Zivilprozessordnung auch als Beweismittel vor Gericht eingesetzt werden