Autor: Maik Kordy
Lesedauer: 4 Minuten
Veröffentlicht: 23.04.2025
Alles Wichtige zu Inhalten, Erstellung und Fehlerquellen beim Unfallbericht
Die Leasingrückgabe – für viele Leasingkunden ein Buch mit sieben Siegeln, für uns bei Meister Kordy tägliches Geschäft. Damit Sie am Ende der Leasingzeit nicht nachzahlen, sondern Ihr Leasingfahrzeug souverän an den Leasinggeber übergeben können, haben wir die entscheidenden Punkte und Fallstricke für Sie analysiert – von Kosten bis Kilometer, von Minderwert bis Zustand. Mit unserem Expertenwissen navigieren Sie sicher durch den Ablauf am Vertragsende.
Die Checkliste fürs Wichtigste
Die Leasingrückgabe markiert die Beendigung des Nutzungsüberlassungsvertrages, den der Leasingnehmer mit dem Händler oder der Leasinggesellschaft abgeschlossen hat. Kernstück ist die Zustandsbewertung des Leasing-Fahrzeugs durch einen Gutachter (oft vom Leasinggeber beauftragt), die in einem Rückgabeprotokoll mündet. Dieses Dokument ist die Basis für eventuelle Nachforderungen wegen übermäßiger Abnutzung oder Schäden am Leasingauto. Sprich: Hier entscheidet sich, ob und wie viel Sie nachzahlen müssen. Im Konfliktfall haben Sie jedoch das Recht, ein Gegengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.
Bei der Rückgabe prüft ein Gutachter das Fahrzeug systematisch auf Schäden und Abnutzung, die über den vertraglich vereinbarten, normalen Gebrauch hinausgehen. Jeder Mangel wird im Rückgabeprotokoll detailliert beschrieben und oft fotografisch dokumentiert. Wichtig: Seien Sie bei der Begutachtung anwesend, prüfen Sie das Mängelprotokoll kritisch und notieren Sie gegebenenfalls Unstimmigkeiten über den Zustand Ihres Leasingwagens. Sie sollten das Protokoll dann nur „unter Vorbehalt“ unterschreiben und ein Gegengutachten erstellen lassen.
Eine professionelle Aufbereitung ist nicht immer die wirtschaftlichste Lösung. Kleine, oberflächliche Kratzer fallen oft unter normale Gebrauchsspuren – Details zu den Richtlinien finden sich im Schadenkatalog des Leasingvertrags. Konzentrieren Sie sich auf die Beseitigung von Mängeln, deren Reparatur durch den Leasinggeber erfahrungsgemäß teuer wird (z.B. tiefe Lackkratzer bis zur Grundierung, Bordsteinschäden an Felgen, Brandlöcher im Sitz). Eine gründliche Innen- und Außenreinigung des Leasingfahrzeugs ist jedoch Pflicht und verbessert den Gesamteindruck signifikant.
Ja, unbedingt. Die im Serviceheft vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen des Leasingfahrzeugs müssen fristgerecht und nach Herstellervorgaben durchgeführt worden sein. Fehlende oder verspätete Serviceleistungen können nicht nur zu erheblichen Nachforderungen führen, sondern auch Garantieansprüche gefährden.
Fehlende Fahrzeugschlüssel, Bordwerkzeug, Navigations-SD-Karten oder die abnehmbare Anhängerkupplung führen unweigerlich zu Kosten. Melden Sie den Verlust umgehend dem Leasinggeber. Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Teilkaskoversicherung den Verlust von Schlüsseln abdeckt. Die Wiederbeschaffungskosten, insbesondere für moderne Funkschlüssel, können erheblich sein.
Die Endabrechnung kann durch verschiedene Posten beeinflusst werden. Die üblichen Verdächtigen hierfür sind:
Bei Überschreitung der vereinbarten Laufleistung müssen Sie die zu viel gefahrenen Kilometer nachzahlen – je nach Vertrag oft mit gestaffelten Sätzen. Achten Sie auf eventuelle Toleranzgrenzen (Kulanz).
Kosten für die Beseitigung von Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen und eine Wertminderung nach sich ziehen (z.B. Dellen, größere Kratzer, Innenraumbeschädigungen). Die Bewertung erfolgt oft auf Basis von Reparaturkostenkalkulationen.
Kosten für den Ersatz von Schlüsseln, Zubehör, Dokumenten oder ähnlichem.
Liegt der tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs unter dem kalkulierten Restwert, müssen Sie als Leasingkunde die Wert-Differenz ausgleichen.
So dokumentieren Sie einen Unfall
Hier steht die Laufleistung im Fokus. Jeder Mehrkilometer kostet, für Minderkilometer gibt es eine Vergütung (oft jedoch geringer als die Kosten für Mehrkilometer). Eine Toleranz von +/- 2.500 Kilometer ist marktüblich, aber nicht garantiert – prüfen Sie Ihren Vertrag! Der Fahrzeugzustand bei der Rückgabe wird natürlich auch beim Kilometerleasing bewertet.
Hier ist das Kernstück der Fahrzeugwert. Sinkt der Marktwert stärker als prognostiziert, zahlen Sie die Differenz zum vertraglich festgelegten Restwert. Eine neutrale Bewertung des Fahrzeugwerts bei der Rückgabe ist hier essenziell. Erzielt der Leasinggeber einen Mehrerlös über dem kalkulierten Restwert, stehen Ihnen in der Regel 75 Prozent davon zu. Dieses Leasing-Modell birgt höhere finanzielle Risiken für den Leasingnehmer.
Eine Leasingrückgabe muss kein Spießrutenlauf sein. Mit sorgfältiger Vorbereitung, Kenntnis Ihres Vertrages und einer realistischen Einschätzung des Fahrzeugzustands können Sie unnötige Kosten und Nachzahlungen vermeiden. Behalten Sie im Konfliktfall Ruhe, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und ziehen einen unabhängigen Sachverständigen wie Meister Kordy hinzu – wir prüfen für Sie, ob alles mit rechten Dingen zugeht, und unterstützen Sie bei der Argumentation gegenüber dem Leasinggeber. So läuft die Rückgabe Ihres geleasten Wagens fair, transparent und sorgenfrei.
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