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Kostenvoranschlag oder Gutachten: Was ist wann sinnvoll?

Kostenvoranschlag oder Gutachten: Was ist wann sinnvoll?

Kordy Sachverständigenbüro Bochum

Autor: Maik Kordy

Lesedauer: 5 Minuten
Veröffentlicht: 06.11.2023

Werkstatt oder Kfz-Sachverständiger –

welche Unterschiede gibt es und welche Faktoren sind wichtig?

Die erste Amtshandlung nach einem Unfall sollte nicht der Gang zur Werkstatt sein, sondern der Griff zum Telefon. Denn nicht immer ist ein Kostenvoranschlag die beste Lösung.

Mit einem Sachverständigengutachten kann die Schadenregulierung deutlich unkomplizierter sein. Und bei einem unverschuldeten Unfall ist das Beauftragen eines Kfz-Gutachters für Sie sogar kostenlos. Denn die Gutachterkosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Rufen Sie am besten direkt von der Unfallstelle aus bei einem erfahrenen Sachverständigen wie Meister Kordy an. Dieser klärt mit Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten sinnvoller ist und beantwortet neutral und unabhängig die drängendsten Fragen.

Definition Kostenvoranschlag / Gutachten

Häufige Fragen

Hier kommt es auf die Schadenshöhe an. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt genügt, wenn der Unfallschaden unterhalb der Bagatellschadengrenze von etwa 1.000 Euro liegt. Bei größeren Unfällen ist ein ausführliches Schadengutachten einem Voranschlag vorzuziehen. Es umfasst die Beweissicherung inklusive Fotodokumentation des Fahrzeugzustands, die Kalkulation der Schadenssumme und listet auch Ansprüche wie Nutzungsausfall oder Wertminderung auf.
Immer dann, wenn kein Bagatellschaden vorliegt, sollten Sie als Unfallgeschädigter ein unabhängiges Sachverständigenbüro beauftragen. Mit einem professionellen Unfallgutachten werden keine Schadenersatzansprüche vergessen und die Schadensabwicklung geht meist deutlich effizienter vonstatten. Die Sachverständigenkosten muss bei einem unverschuldeten Unfall die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung übernehmen.
Kurz gesagt: Dann, wenn lediglich ein kleiner Blechschaden unterhalb der Bagatellgrenze vorliegt und Sie sich auch tatsächlich nur die Reparaturkosten ersetzen lassen möchten. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Fahrzeug nicht zu reparieren und den Schaden fiktiv abzurechnen, sollten Sie kein Risiko eingehen und ein Kurzgutachten erstellen lassen. Denn eine Werkstatt wird die Kosten für die Reparatur möglichst niedrig schätzen, um den Auftrag zu bekommen. So verlieren sie bei der Regulierung möglicherweise bares Geld.
Das Risiko, dass die Reparaturkosten für den unfallbedingten Fahrzeugschaden tatsächlich höher sind als sie im Kostenvoranschlag kalkuliert wurden, wird als Prognoserisiko bezeichnet. Mit einem Schadengutachten umgehen Geschädigte dieses Risiko und haben Planungssicherheit.
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?

Unfall, und nun?

Wussten Sie, dass Sie im Fall eines unverschuldeten Unfalls umfassende Schadenersatzansprüche haben? Die gegnerische Versicherung muss Ihnen neben den Reparaturkosten auch Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung für die Ausfallzeit zahlen, ebenso wie Wertminderung und gegebenenfalls Schmerzensgeld. So sollen Sie für alle unfallbedingten Nachteile entschädigt werden.

Gut zu wissen: Auch das Gutachterhonorar wird ersetzt.

So ist der Ablauf nach einem Unfall:

Achtung Schaden­minderungspflicht:

Gemäß § 249 BGB haben Sie als Geschädigter eines Unfalls zwar Anspruch auf Entschädigung. Allerdings besagt die Schadenminderungspflicht, dass Sie den Unfallschaden möglichst geringhalten müssen – neben Arbeitskosten und Co. ein sehr beliebter Kürzungsposten bei den Versicherern. Ein erfahrener Sachverständiger wie Meister Kordy kennt die Tricks und Kniffe der Versicherer und hat beim Erstellen des Gutachtens all Ihre Rechte und Pflichten im Blick.

Was kostet ein Kostenvoranschlag und was ein Gutachten?

Bei einem Kostenvoranschlag ist es meist so, dass die Werkstatt eine Gebühr verlangt. Diese entfällt bei Auftragserteilung für die Reparatur. Im Fall einer fiktiven Abrechnung müssen Sie also bedenken, dass die Kosten für den Voranschlag in voller Höhe bei Ihnen hängenbleiben.

Die Kosten für ein Gutachten sind abhängig von der Schadenshöhe und liegen im Schnitt zwischen 500 und 800 Euro. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung tragen.

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Und wer trägt die Kosten?

Liegt ein Haftpflichtschaden vor, muss die Kosten für das Erstellen des Gutachtens die eintrittspflichtige Versicherung übernehmen. Diese muss Ihnen alle unfallbedingten Kosten erstatten. Ausnahme: Bei Unfällen unterhalb der Bagatellgrenze (die je nach Bundesland etwa bei 1.000 Euro Sachschaden liegt) weigern sich die Versicherer meist, einen Gutachter zu bezahlen und verlangen stattdessen einen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt. Eine Alternative ist dann, ein professionelles Kurzgutachten erstellen zu lassen. Dieses ist deutlich detaillierter und aussagekräftiger als ein Kostenvoranschlag und erleichtert das Regulieren des Schadens deutlich.

Schaden auszahlen lassen und Reparatur – geht das?

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Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Das sind die Unterschiede

Kostenvoranschlag

Kfz-Gutachten

Reicht ein Kostenvoranschlag bei Totalschaden?

Wenn das Unfallfahrzeug einen Totalschaden hat, ist eine Reparatur nicht mehr möglich bzw. wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Ein Kostenvoranschlag ist deshalb keine Hilfe bei der Schadensabwicklung. Hier ist ein Gutachten für die Regulierung zwingend nötig. Denn die Versicherung zahlt im Fall eines Totalschadens lediglich die Differenz aus Restwert und Wiederbeschaffungswert – zwei Werte, die nur in einem Sachverständigengutachten ausgewiesen werden.

Ist ein Kurzgutachten eine Alternative zum Kostenvoranschlag?

Fiktive Abrechnung Autounfall

Ja. Im Fall von kleinen Blech- oder Bagatellschäden wird sich die gegnerische Versicherung weigern, die Kosten für ein vollwertiges Schadensgutachten zu übernehmen. Ein bloßer Kostenvoranschlag ist zwar kostengünstig und schnell angefertigt, allerdings ist er als Voranschlag auch lediglich eine grobe Kalkulation der Reparaturkosten.

Das Erstellen eines Kurzgutachtens ist eine kostengünstige und empfehlenswerte Alternative. Darin wird nicht nur die exakte Höhe der Reparaturkosten inklusive der Werkstatt-Stundenverrechnungssätze berechnet, es dient zudem der Beweissicherung inklusive Fotodokumentation. Dies ist vor allem bei strittiger Schuldfrage wichtig, oder auch, um vor bösen Überraschungen während des Reparaturprozesses gefeit zu sein (wichtig vor allem bei fiktiver Abrechnung). Ein Kurzgutachten listet auch Aspekte wie Sonderausstattung, Vorschäden oder Spezialumbauten auf.

Kostenvoranschlag oder Gutachten: Checkliste

Mit den oben genannten Informationen und unserer Checkliste können Sie prüfen, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten in Ihrem Fall das Richtige ist. Oder Sie rufen einfach bei Meister Kordy an (0234 – 47 99 55 13) – wir geben Ihnen telefonisch eine kostenlose Erstberatung und klären alle wichtigen Fragen.

Sorgenfreie Schadenabwicklung mit Meister Kordy

Fiktive Abrechnung Autounfall

Für Versicherungen ist bei der Schadensregulierung oft die erste Amtshandlung: Geringhalten der Ausgaben. Deshalb sind Kürzungen an der Tagesordnung. Ob bei den Arbeitskosten, bei Ersatzteilpreisen oder Verbringungskosten – wer sich nicht auskennt, verliert bares Geld. Ein erfahrener Kfz-Sachverständiger wie Meister Kordy kennt die Tricks und Kniffe der Versicherer und setzt Ihre Ansprüche zuverlässig und unkompliziert durch.

Auch bei Streitigkeiten bezüglich des Unfallhergangs ist ein Kurzgutachten oder Schadengutachten die bessere Alternative zum Kostenvoranschlag. Lassen Sie sich also keinesfalls auf das Angebot der gegnerischen Versicherung ein, Ihnen einen Gutachter zu schicken. Sie haben gemäß § 249 BGB das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Nutzen Sie das!

Fazit:

Auf die Frage, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten besser ist, gibt es keine allgemeingültige Lösung. Viele Faktoren spielen eine Rolle, beispielsweise die Schadenhöhe, oder ob Sie der Unfallverursacher oder der Unfallgeschädigte sind. Als Geschädigter muss Ihnen die gegnerische Versicherung nicht nur den Schaden an Ihrem Fahrzeug, etwaige Mietwagenkosten oder die Wertminderung Ihres Fahrzeugs ersetzen. Auch die Sachverständigenkosten für das Erstellen eines unabhängigen Gutachtens müssen erstattet werden.

Bei einer Schadenhöhe, die unterhalb der Bagatellgrenze liegt, genügt möglicherweise ein reiner Kostenvoranschlag, doch sobald der Fahrzeugzustand auf einen größeren Schaden hindeutet, empfiehlt es sich ein Kfz-Gutachten in Auftrag zu geben. So sind Sie auch vor Kürzungen bei Arbeitskosten, Verbringungskosten und Co. gefeit.

Ein erfahrener Sachverständiger kennt alle Kniffe, sichert Beweise, übernimmt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und erstellt ein belastbares Gutachten, das alle wichtigen Schadenspositionen exakt beziffert. So sind Sie bestens für die Schadenregulierung gewappnet und kommen zügig zu Ihrem Recht.

Rufen Sie uns noch von der Unfallstelle aus an, schicken Sie uns Schadenfotos oder vereinbaren Sie einen Rückruf – wir helfen Ihnen unkompliziert weiter!

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