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Kfz-Gutachten anfechten: Meister Kordy hilft!

Kfz-Gutachten anfechten: Meister Kordy hilft!

Kordy Sachverständigenbüro Bochum

Autor: Maik Kordy

Lesedauer: 5 Minuten
Veröffentlicht: 18.12.2023

Kfz-Gutachten anfechten

Gründe, Fristen, Kosten: So können Sie ein Unfallgutachten anzweifeln

Der Gutachter der Haftpflichtversicherung hat diverse Schadenspositionen unterschlagen? Die Schadenssumme im Gutachten der Kaskoversicherung ist ein schlechter Witz? Dann sollten Sie möglicherweise das Kfz-Gutachten anfechten. Holen Sie sich dazu am besten einen Kfz-Profi wie Meister Kordy zu Hilfe. Wir beraten Sie umfassend, erstellen ein hieb – und stichfestes Gegengutachten und setzen Ihre Ansprüche mit viel Erfahrung durch.

Kfz-Gutachten anfechten: Das Wichtigste auf einen Blick

Häufige Fragen

Ja, ein Schadensgutachten oder auch Wertgutachten ist anfechtbar, wenn konkrete Fehler, Lücken oder Falschangaben nachweisbar sind. Bei begründeten Zweifeln kann ein Gegengutachten eines anderen Sachverständigen dazu führen, dass das ursprüngliche Gutachten für nichtig erklärt wird. Dies entscheidet im Zweifel das zuständige Gericht.

Eine konkrete Frist für die Anfechtung eines Gutachtens gibt es nicht. Es empfiehlt sich jedoch, ein Gutachten zeitnah, also noch vor Abschluss der Schadensregulierung anzufechten. Denn Stillschweigen kann auch als Einverständniserklärung gewertet werden.

Wenn Sie als Geschädigter mit Ihrem Widerspruch Recht bekommen, muss die gegnerische Partei auch die Kosten für das Gegengutachten tragen. Im Fall einer anteiligen Einigung werden auch die Gutachterkosten aufgeteilt. Doch wenn Ihnen deutlich mehr Schadenersatz zugesprochen wird, lohnt sich das Ganze oft trotzdem.

Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?

Kurz & knapp: Gutachten anfechten

Wenn Sie als Unfallgeschädigter im Zuge der Schadensregulierung den begründeten Verdacht haben, dass das Gutachten der Versicherung fehlerhaft, tendenziös oder unvollständig ist oder die Schadenssumme im Bescheid zu niedrig war, haben Sie die Möglichkeit, das Unfallgutachten anzufechten und eine Nachbesserung zu verlangen. Um die Mängel nachzuweisen, ist meist ein Gegengutachten eines zweiten Sachverständigen nötig, das den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden und die unfallbedingten Kosten hieb- und stichfest belegt.

Bei einer Weigerung der Versicherung, den Bescheid nachzubessern, haben Sie im Kaskofall auch die Möglichkeit, das Gutachten mittels eines Sachverständigenverfahrens anzuzweifeln. Hier empfiehlt es sich, einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter zu wählen, der Sie notfalls auch vor Gericht vertreten kann.

Aber auch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kann versuchen, ein Gutachten anzufechten, oder eine Nachbesichtigung verlangen. Besprechen Sie sich in solchen Fällen immer zunächst mit Ihrem Sachverständigen!

Gut zu wissen: Als Unfallgeschädigter haben Sie gemäß § 249 BGB bei allen Schäden oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 1.000 Euro das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen.

Wie legt man Widerspruch gegen ein Gutachten ein?

Wenn Sie nach einem Unfall mit der von der Versicherung im Bescheid angekündigten Auszahlung nicht einverstanden sind, müssen Sie zunächst Einspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen. Ein formloses Schreiben genügt. Auch wenn bereits ein Versicherungsgutachten vorliegt, das Sie für befangen, unvollständig oder fehlerhaft halten, haben Sie die Option eines Sachverständigenverfahrens, bei dem Sie einen eigenen Sachverständigen mit einem Gegengutachten beauftragen.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Chancen und Möglichkeiten und vermitteln im Falle eines Rechtsstreits einen  kompetenten Verkehrsrechtsanwalt aus unserem Netzwerk.

Voraussetzungen für das Anfechten eines Gutachtens

Das Anfechten eines Kfz-Gutachtens ist nur dann sinnvoll, wenn berechtigte Zweifel an seiner Richtigkeit gegeben sind, zum Beispiel:

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Gutachten anfechten: Ein Fallbeispiel

Nach einem Verkehrsunfall wird der gegnerische Versicherer meist versuchen, Ihnen einen Gutachter zu schicken. Dieser wird aber in aller Regel nicht zu Ihren Gunsten urteilen, denn Versicherungen möchten den Schaden – und damit Ihre Ausgaben – natürlich so gering wie möglich halten.

Es kann beispielsweise nach einem Unfall vorkommen, dass der Gutachter, den die Versicherung des Unfallverursachers geschickt hat, die Reparaturkosten gering berechnet. In der Werkstatt wird im Zuge der Reparatur dann allerdings festgestellt, dass die Karosserie Ihres Autos verzogen ist und ein Totalschaden vorliegt. In diesem Fall sollten Sie versuchen, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, um das Erstgutachten anzufechten. Meister Kordy berät Sie zu Ihren Möglichkeiten und verhilft Ihnen schnell und zuverlässig zu Ihrem Recht.

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Wie kann man ein Kaskogutachten anfechten?

Kfz Gutachten anfechten
Kfz Gutachten anfechten

Gerade bei Kaskoschäden wie selbstverschuldeten Autounfällen oder höherer Gewalt wie Hagel-, Sturm- oder Wasserschäden versuchen die Versicherer gerne, den zu regulierenden Fahrzeugschaden möglichst gering zu halten. In solchen Fällen ist es wichtig, zunächst die Fehler des Versicherungsgutachtens anzumahnen und auf Nachbesserung zu pochen. Erst wenn dies nichts (oder zu wenig) bringt, ist ein Sachverständigenverfahren samt Einholung eines zweiten Gutachtens der nächste Schritt. Nicht selten landen solche Streitfälle vor Gericht. Der vorsitzende Richter prüft dann in letzter Instanz, welches Gutachten für ihn plausibler erscheint. Gerne empfehlen wir Ihnen einen guten Verkehrsrechtsanwalt aus unserem Netzwerk.

Gutachten anfechten? Meister Kordy hilft!

Egal, ob Sie Falschangaben im Versicherungsgutachten anfechten wollen oder sich einer Anfechtung durch die Haftpflichtversicherung ausgesetzt sehen – Meister Kordy steht Ihnen mit Erfahrung und umfassendem Know-how zur Seite. Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne!

Schaden auszahlen lassen und Reparatur – geht das?

Kann die gegnerische Versicherung ein Gegengutachten verlangen?

Fiktive Abrechnung Autounfall

Wenn die Schadenssumme im Haftpflichtfall besonders hoch oder die Schuldfrage nach einem Unfall noch nicht geklärt ist, kann es vorkommen, dass die Versicherung des Unfallgegners im Zuge der Schadenregulierung ein Gegengutachten oder eine Nachbesichtigung fordert. Einer Nachbesichtigung müssen Sie als Geschädigter nicht unbedingt zustimmen, eine Weigerung kann aber darauf hinauslaufen, dass Sie weiter auf die Auszahlung warten müssen oder die Sache sogar vor Gericht landet. Lassen Sie sich in solchen Fällen von Ihrem Gutachter beraten.

Denn auch für Versicherungen gilt: Diese können ein Schadengutachten ebenfalls nur dann anfechten, wenn konkrete, nachprüfbare Einwände vorliegen.

Fazit:

Als Unfallopfer sollten Sie bei jedem unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem der Schaden an Ihrem Auto über einen Bagatellschaden hinausgeht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu Rate ziehen. Lassen Sie sich nicht mit einem von der Versicherung geschickten Gutachter abspeisen. Dieser wird niemals zu Ihren Gunsten entscheiden. Versicherungsgutachter setzen im Gutachten gerne die Schadenssumme zu niedrig an oder unterschlagen gar Schadenspositionen. Dann müssen Sie mühselig das Gutachten anfechten, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Ein eigener Gutachter setzt sich für Ihre Ansprüche ein. Er erstellt ein belastbares Unfallgutachten, das – anders als ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt – alle relevanten Schadenspositionen wie Reparaturkosten, unfallbedingte Wertminderung oder Nutzungsausfallentschädigung für die Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs auflistet. Es kann auch vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden. Ein Aspekt, der besonders bei Anfechtungsversuchen der gegnerischen Versicherung zum Tragen kommen kann.

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